Hundeanmeldung

Hundehaltung

Aufgrund der Novellierung des Salzburger Landessicherheitsgesetzes hat ab 01.01.2013 eine Person, die einen über zwölf Wochen alten Hund hält, dies der Gemeinde, in der sie ihren Hauptwohnsitz hat, binnen einer Woche ab Beginn der Haltung zu melden. 

Die Meldung hat zu enthalten

  • Name und Anschrift des Hundehalters
  • Rasse, Farbe, Geschlecht und Alters des Hundes;
  • Name und Anschrift der Person, die den Hund zuletzt gehalten hat;
  • die Kennzeichnungsnummer (§ 24a Abs 2 Z 2 lit d TSchG)

Weiters sind folgende Unterlagen beizustellen

  • Ein Sachkundenachweis, der bestätigt, dass ein Kurs absolviert wurde
  • ein Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung über eine Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro besteht

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