Öffentliche Bekanntmachung - Jan Novotny

KalenderAushang: 23.04.2024
KalenderAbhang: 08.05.2024

Betrifft: Jan Novotny
Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 25 Zustellgesetz wegen unbekannter Abgabestelle

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

In einem bei dieser Behörde (Gemeindeamt/Meldeamt, Raiffeisenstraße 6, 5671 Bruck an der Großglocknerstraße) anhängigen Verwaltungsverfahren ist an Herrn Jan Novotny (letzte Meldeadresse: St.-Georgen-Straße 56, 5662 Bruck an der Großglocknerstraße) als Empfänger ein Schriftstück zuzustellen (Schreiben vom 17.04.2024).

Trotz durchgeführter Ermittlungen ist für diesen Empfänger des Schriftstückes eine Abgabestelle unbekannt, sodass im Interesse der Erzielung einer ordnungsgemäßen Voraussetzung ( 1.) es handelt sich um kein Verwaltungsstrafverfahren, 2.) Fehlen einer Bestellung eines Zustellungsbevollmächtigten und 3.) Nichtanwendbarkeit des § 8 Zustellgesetz bzw. kommt ein Vorgehen gemäß § 8 Zustellgesetz nicht in Betracht), die Zustellung an den genannten Empfänger, gemäß § 25 Zustellgesetz durch öffentliche Bekanntmachung zu verfügen ist.

Es wird hiermit im Sinne des § 25 des Zustellgesetzes öffentlich bekannt gemacht, dass beim Gemeindeamt/Meldeamt, Raiffeisenstraße 6, 5671 Bruck an der Großglocknerstraße für Jan Novotny als Empfänger ein zuzustellendes Schriftstück liegt (zur allfälligen Abholung).

Gemäß § 25 Abs. 1 Zustellgesetz hat dieser Anschlag die Wirkung, dass, wenn gesetzlich nicht anders bestimmt ist bzw. der Empfänger sich zur Empfangnahme des Schriftstückes nicht einfindet, die Zustellung als bewirkt gilt, wenn seit dem Anschlag an der Amtstafel der Behörde zwei Wochen verstrichen sind. (Dadurch werden auch allfällige Fristen, wie insbesondere z.B. auch Rechtsmittelfristen, in Lauf gesetzt).

Für die Bürgermeisterin
Isabella Koch