Gemeinde Bruck
Raiffeisenstraße 6
5671 Bruck
Tel.: +43 6545 7207
Fax: +43 6545 7207-33
E-Mail
Veranstaltung
- Titel:
- Rest- u. Biomüllabfuhr
- Wann:
- 21.11.2017
- Kategorie:
- Information
Beschreibung
Zu den aktuellen Müllabfuhrterminen...
Bereitstellen der Abfallbehälter/Biotonnen zur Abfuhr
gemäß § 8 Brucker Abfallabfuhrordnung
(1) Die Abfallbehälter/Biotonnen / Abfallsäcke sind an dem im Abfuhrplan genannten Sammeltag vor Beginn der Abfuhr (am Vortag oder am Tag der Sammlung) unmittelbar am Straßenrand der öffentlichen Verkehrsfläche bereitzustellen. Zur Abfuhr bereitgestellte Abfallsäcke sind vom Teilnehmer zuzubinden.
(2) Die Bereitstellung der Behälter hat so zu erfolgen, dass weder Personen noch Sachgüter gefährdet, die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt und die Sammlung möglichst rasch und leicht durchgeführt werden kann.
(3) Die Bereitstellung von Abfällen außerhalb der zugelassenen und zur Verrechnung erfassten Abfallbehälter ist verboten. Hausabfälle, die im Abfallgefäß nicht mehr untergebracht werden können, sind in entsprechend gekennzeichneten Abfallsäcken, die ausschließlich über die Gemeinde zu beziehen sind (§ 5 Abs. 2 und 3), zur Abfuhr bereitzustellen. Dasselbe gilt sinngemäß für Bioabfälle.
(4) Die Teilnehmer haben die Behälter unverzüglich nach erfolgter Abfuhr von der öffentlichen Verkehrsfläche zu entfernen und an ihren Aufstellungsort auf der Liegenschaft zurückzustellen.
(5) Die Teilnehmer haben, soweit dies erforderlich ist, das Betreten ihrer Liegenschaft durch die Bediensteten der mit der (Bio)Abfallabfuhr betrauten Einrichtungen zu dulden.
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