Kundmachung - Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments

KalenderAushang: 11.03.2024
KalenderAbhang: 09.06.2024

KUNDMACHUNG

über die

Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments

Gemäß § 2 Abs. 3 der Europawahlordnung - EuWO wird hiermit die Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Europawahl, BGBl. II Nr. 72/2024, bekanntgemacht.

Die Verordnung der Bundesregierung hat folgenden Wortlaut:

"Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages.

Aufgrund des § 2 Abs. 1 der Europawahlordnung - EuWO, BGBl. Nr. 117/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 130/2023, wird verordnet:

§ 1. Die Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wird ausgeschrieben.
§ 2. Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wird als Wahltag der 9. Juni 2024 festgesetzt.
§ 3 Als Stichtag wird der 26. März 2024 bestimmt."

Die Bürgermeisterin
Barbara Huber