Hundehaltungsverordnung

09.05.2011

Gemäß den Bestimmungen der Brucker Hundehaltungsverordnung idgF. ist bei der Hundehaltung in Bruck folgendes zu beachten:

Leinenzwang

Im gesamten Brucker Gemeindegebiet sind Hunde ausnahmslos an der Leine zu führen. Es besteht keine Maulkorbpflicht.

Hundekot

Hundehalter sind verpflichtet, den anfallenden Hundekot außerhalb des eignen Grundstückes zu entsorgen. Im gesamten Brucker Gemeindegebiet sind hierfür Hundestationen aufgestellt und können kostenfrei genutzt werden. Diese Verpflichtung gilt nicht für bewaldete Flächen.

Weitere Informationen zu unseren Hundestationen finden Sie hier...

Hundehaltungsverordnung