Heizkostenzuschuss

Für Bezieher von Pensionen mit Ausgleichszulage bzw. Sozialhilfeempfänger, welche den Richtsatz der Ausgleichszulagenpension nicht überschreiten, wird von der Gemeinde Bruck an der Großglocknerstraße jährlich ein einmaliger Heizkostenzuschuss gewährt. Bedingung ist, dass die Antragsteller einen eigenen Haushalt führen.

Die Beihilfe beträgt € 70,00 pro Jahr und kann im Dezember des jeweiligen Jahres im Gemeindeamt Bruck in der Finanzverwaltung im 1. Stock beantragt werden.

  • Hierfür ist der letzte Pensionsabschnitt vorzulegen.
  • Der Heizkostenzuschuss wird nach Prüfung der Unterlagen zur Anweisung gebracht.

Zuständigkeiten