Sie ist eine unbürokratische Unterstützung für Bezieher einer Mindestpension. Mit 15.10. kann die Weihnachtsbeihilfe des Landes in der Höhe von 50€ wieder in den Gemeinden oder online beantragt werden. Auch die Salzburger Seniorenorganisation helfen bei der Antragsstellung.
Die Unterstützung können alle beziehen, die Ausgleichszulagenzahlungen erhalten und denen nach Abzug der Wohnkosten weniger als 926€ an Einkommen bleibt. Für Ehepaare bzw. Partnerschaften gilt eine Obergrenze von 1.392€. Bis zum 15.12. kann man die Weihnachtsbeihilfe entweder bei der Wohnsitzgemeinde, per Post (Adresse: Sozialabteilung des Landes, Fischer-von-Erlach-Straße 47, 5020 Salzburg) oder online beantragen.
Die Weihnachtsbeihilfe ist Teil der Salzburger Landeshilfe. Diese hilft Personen im Bundesland mit einer einmaligen finanziellen Unterstützung, wenn man sich in einer unverschuldeten Notlage befindet. Die Mittel für die Landeshilfe werden durch Spenden zur Verfügung gestellt.