Stellungsplan 2026 des Militärkommandos SALZBURG Geburtsjahrgang 2008

KalenderAushang: 28.11.2025
KalenderAbhang: 28.04.2026

Bitte beachten Sie Folgendes: 

1. Für den Bereich des Militärkommandos SALZBURG werden die Stellungspflichtigen durch die Stellungskommission KÄRNTEN, in 9020 KLAGENFURT, Welzeneggerzeile 28 bzw. die Stellungspflichtigen des Bezirkes ZELL AM SEE durch die Stellungskommission TIROL, in 6020 INNSBRUCK, Köldererstraße 2, der Stellung unterzogen. Das Stellungsverfahren nimmt in der Regel 1 1/2 Tage in Anspruch.

2. Die Stellungspflichtigen haben sich bei der Stellungskommission KÄRNTEN bis 06:30 Uhr bzw. bei der Stellungskommission TIROL bis 07:00 Uhr des Stellungstages im Stellungshaus einzufinden, können aber, wenn es aus verkehrstechnischen Gründen zwingend erforderlich ist, schon am Vorabend bis 21:30 Uhr erscheinen - an Sonn- und Feiertagen jedoch erst ab 17:00 Uhr (für Unterkunft im Stellungshaus ist gesorgt). 

3. Zur Überprüfung der Identität und Staatsbürgerschaft sind mitzubringen: Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis der Republik Österreich, Führerschein usw.), eigener Staatsbürgerschaftsnachweis (entfällt bei Vorlage von Reisepass oder Personalausweis der Republik Österreich), bei Doppelstaatsbürgerschaft ein entsprechender Nachweis, Geburtsurkunde, E-Card, eventuell Heiratsurkunde/Partnerschaftsurkunde, Nachweis eines akademischen Grades oder einer Standesbezeichnung. 

4. Zur Beurteilung des Gesundheitszustandes sind mitzunehmen: Eventuell vorhandene medizinische Unterlagen (etwa Befunde, Gutachten, Bestätigungen über Aufenthalte in medizinischen Einrichtungen), Untersuchungen mit bildgebenden Verfahren (Röntgen, CT, MRT, Ultraschall etc.), Unterlagen zu Beratungen und Behandlungen bei Psychologen, Psychotherapeuten, Psychiatern sowie Neurologen sowie der ausgefüllte und unterschriebene medizinische Fragebogen, falls er dem Stellungspflichtigen zugestellt wurde. 

5. Zur Beurteilung des Ausbildungsstandes ist mitzunehmen: Eine gültige Schulbesuchsbestätigung, ein protokollierter Lehrvertrag, Studienbzw. Fortsetzungsbestätigung, Abschlusszeugnisse (Maturazeugnis, Lehrzeugnis, Gesellenprüfung, Meisterbrief usw.). 

6. Bei Vorliegen besonders schwerwiegender Gründe besteht die Möglichkeit, dass Stellungspflichtige auf ihren Antrag in einem anderen Bundesland oder zu einem anderen Termin der Stellung unterzogen werden. 

7. Stellungspflichtige, die durch Krankheit oder aus sonstigen schwerwiegenden unverschuldeten Gründen am Erscheinen vor der Stellungskommission verhindert sind, haben dies unter Beilage einer entsprechenden Bestätigung umgehend der Ergänzungsabteilung des Militärkommandos SALZBURG mitzuteilen. Für Personen, die eine dauernde schwere körperliche oder geistige Behinderung aufweisen, wird die umgehende Kontaktaufnahme mit der Ergänzungsabteilung des Militärkommandos SALZBURG empfohlen.

8. Formblätter betreffend Angelegenheiten der Stellung, Präsenzdienst und Miliz finden Sie unter https://www.bundesheer.at/formulare (unter Punkt „Allgemein“ sowie „Präsenzdienst, Miliz“). Der Schriftverkehr mit dem Bundesministerium für Landesverteidigung und den Dienststellen des Österreichischen Bundesheeres kann in jeder technisch möglichen Form übermittelt werden, mit E-Mail jedoch nur insoweit, als für den elektronischen Verkehr nicht besondere Übermittlungsformen vorgesehen sind. Technische Voraussetzungen bzw. Beschränkungen finden Sie unter https://www.bmlv.gv.at/misc/egovernment/elkomm.shtml; bzw. die Datenschutzerklärung unter https://www.bmlv.gv.at/misc/datenschutz.shtml

9. Haben Sie Fragen zu Ihrem Stellungstermin, dann kontaktieren Sie umgehend das Militärkommando SALZBURG – Adresse, Telefonnummer, Mail-Adresse, Amtsstunden bzw. Parteienverkehrszeiten unter https://www.bmlv.gv.at/adressen/a_ergabt.shtml Hinweis: Telefonisch erreichen Sie unsere Bearbeiter/-innen während der Amtsstunden bzw. Parteienverkehrszeiten.