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Neben der Gemeindevertretung ist die Gemeindevorstehung das wichtigste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus dem Bürgermeister und weiteren Mitgliedern der Gemeindevertretung als Gemeinderäten. Der erste Gemeinderat führt die Bezeichnung "Vizebürgermeister". Die Sitzungen der Gemeindevorstehung sind nicht öffentlich. Die Amtsperiode der Gemeindevorstehung beginnt durch die Ablegung des Gelöbnisses durch zwei Drittel ihrer Mitglieder und endet in der Regel mit Beginn der Amtsperiode der nachfolgenden Gemeindevorstehung.
Termine während den Amtsstunden bzw. nach Vereinbarung
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