Öffentliche Bekanntmachung - Anberaumung einer mündlichen Verhandlung

KalenderAushang: 03.08.2026
KalenderAbhang: 01.09.2026

In der Angelegenheit

Rene Zechner

1.) Gewerbebehördliche Genehmigung für die Änderung der Betriebsanlage „Kfz-Technik Zech-ner" am Standort Bacherstraße 1, 5662 Gries/Pinzgau durch die Nutzungsänderung von Lager in Betreiberwohnung

2.) Baurechtliche Bewilligung für die Verwendungszweckänderung von Lager in Betreiberwohnung

wird eine mündliche Verhandlung anberaumt:

Ort: Bacherstraße 1, 5662 Gries/Pinzgau

Datum: Dienstag, 01.09.2026

Zeit: 13:00 Uhr

Treffpunkt: Ort und Stelle

Beteiligte können persönlich zu uns bzw. zur mündlichen Verhandlung kommen, an ihrer Stelle einen Bevollmächtigten entsenden oder gemeinsam mit ihrem Bevollmächtigten zu uns kommen.

Bevollmächtigter kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person, eine Perso­nengesellschaft des Handelsrechts oder eine eingetragene Erwerbsgesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.

Der Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.

Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,

  • wenn es sich bei dem Bevollmächtigten um eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person - zB einen Rechtsanwalt, Notar oder Wirtschaftstreuhänder - handelt,
  •  wenn es sich bei den Bevollmächtigten um Familienmitglieder (bzw. Haushaltsangehörige, Ange­stellte, Funktionäre von Organisationen), die uns bekannt sind, handelt und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht,
  • wenn Beteiligte gemeinsam mit ihren Bevollmächtigten zu uns kommen.

Bitte bringen Sie zur Verhandlung diese Verständigung mit oder veranlassen Sie, dass Ihr Bevollmäch­tigter diese mitbringt. Hinweise auf sonst erforderliche Unterlagen finden Sie auf der nächsten Seite neben Ihrem Namen.

Die Parteien können in folgende Pläne und sonstige Behelfe Einsicht nehmen:

Einreichunterlagen
Ort, Zeit

1. Gemeindeamt Bruck an der Großglocknerstraße

2. Bezirkshauptmannschaft Zell am See, Gruppe Gewerbe und Baurecht, 1. Obergeschoß, Stadtplatz 15700 Zelt am See, Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr