In einem bei dieser Behörde (Gemeindeamt/Meldeamt, Raiffeisenstraße 6, 5671 Bruck an der Großglocknerstraße) anhängigen Verwaltungsverfahren ist an Frau Starĉević Nataša (letzte Meldeadresse: Glocknerstraße 29a/2, 5671 Bruck an der Großglocknerstraße) als Empfänger ein Schriftstück zuzustellen (Schreiben vom 02.09.2024). Trotz durchgeführter Ermittlungen ist für diesen Empfänger des Schriftstückes eine Abgabestelle unbekannt, sodass im Interesse der Erzielung einer ordnungsgemäßen Voraussetzung ( 1.) es handelt sich um kein Verwaltungsstrafverfahren, 2.) Fehlen einer Bestellung eines Zustellungsbevollmächtigten und 3.) Nichtanwendbarkeit des § 8 Zustellgesetz bzw. kommt ein Vorgehen gemäß § 8 Zustellgesetz nicht in Betracht), die Zustellung an den genannten Empfänger, gemäß § 25 Zustellgesetz durch öffentliche Bekanntmachung zu verfügen ist.
Es wird hiermit im Sinne des § 25 des Zustellgesetzes öffentlich bekannt gemacht, dass beim Gemeindeamt/Meldeamt, Raiffeisenstraße 6, 5671 Bruck an der Großglocknerstraße für Starĉević Nataša als Empfänger ein zuzustellendes Schriftstück liegt (zur allfälligen Abholung).
Gemäß § 25 Abs. 1 Zustellgesetz hat dieser Anschlag die Wirkung, dass, wenn gesetzlich nicht anders bestimmt ist bzw. der Empfänger sich zur Empfangnahme des Schriftstückes nicht einfindet, die Zustellung als bewirkt gilt, wenn seit dem Anschlag an der Amtstafel der Behörde zwei Wochen verstrichen sind. (Dadurch werden auch allfällige Fristen, wie insbesondere z.B. auch Rechtsmittelfristen, in Lauf gesetzt).