Öffentliche Auflage
Geschworenen- und Schöffenliste für 2027 und 2028
K U N D M A C H U N G
Gemäß § 5 Abs. 3 des Geschworenen- und Schöffengesetzes 1990, wird kundgemacht, dass die Geschworenen- und Schöffenliste, erstellt durch die Gemeinde Bruck an der Großglocknerstraße, in der Zeit von 06.05.2026 bis einschließlich 19.05.2026 im Bürgerservice der Gemeinde Bruck an der Großglocknerstraße, Erdgeschoss zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aufliegt. Es kann daher während der Amtsstunden von jedermann Einsicht genommen werden.
Gemäß § 5 Abs. 4 kann jedermann innerhalb der Auflagefrist wegen der Eintragung von Personen, die die persönlichen Voraussetzungen für das Amt eines Geschworenen oder Schöffen (§§ 1 bis 3) nicht erfüllen, schriftlich oder mündlich Einspruch erheben.
Die eingetragenen Personen können überdies in gleicher Weise einen Befreiungsantrag gemäß § 4 des GSchG stellen.
Die Bürgermeisterin
Barbara Huber