Kundmachung: Auflage Wählerverzeichnis, Wahl der Kammer für Land- und Forstwirtschaft

KalenderAushang: 05.11.2024
KalenderAbhang: 03.12.2024

KUNDMACHUNG

Das Wählerverzeichnis der Gemeinde Bruck an der Großglocknerstraße für die am 16. Februar 2025 stattfindende Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg und der Bezirksbauernkammern liegt in der Zeit von

Wochentag

Datum

Uhrzeit

 

Uhrzeit

Freitag

22. November 2024

08.00 – 12.00

bis

 

Montag

25. November 2024

07.00 – 12.00

bis

14.00 – 16.00

Dienstag

26. November 2024

07.00 – 12.00

bis

14.00 – 16.00

Mittwoch

27. November 2024

07.00 – 12.00

bis

14.00 – 16.00

Donnerstag

28. November 2024

07.00 – 12.00

bis

14.00 – 16.00

Freitag

29. November 2024

08.00 – 12.00

bis

 

Montag

2. Dezember 2024

07.00 – 12.00

bis

14.00 – 16.00

Dienstag

3. Dezember 2024

07.00 – 12.00

bis

14.00 – 16.00

in der Gemeinde Bruck an der Großglocknerstraße, zur öffentlichen Einsicht auf.

Innerhalb dieser Einsichtsfrist kann jedermann in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen und davon Abschriften herstellen.

Gegen das Verzeichnis der Wahlberechtigten kann jede Person, die in der Gemeinde Bruck an der Großglocknerstraße das Wahlrecht zur Landwirtschaftskammer glaubhaft machen kann, innerhalb der Einsichtsfrist (§ 17 Abs. 1 Landwirtschaftskammer-Wahlordnung) wegen Aufnahme vermeintlich nicht Wahlberechtigter oder wegen Nichtaufnahme vermeintlich Wahlberechtigter schriftlich oder mündlich beim Bürgermeister Einspruch erheben. 

Personen, gegen deren Aufnahme sich der Einspruch richtet, sind hievon binnen 24 Stunden nach Einbringung des Einspruches vom Bürgermeister zu verständigen. Der Einspruch ist für jeden Einzelfall gesondert zu erheben und zu begründen.

Rechtsgrundlagen: §§ 15 und 17 Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2024, LGBl Nr. 80/2024.

  

Kundmachung angeschlagen am 05.11.2024

Die Bürgermeisterin: