Auf Grund des § 21 des Salzburger Landarbeiterkammergesetzes 2000, LGBl Nr 2/2000, in Verbindung mit § 3 der Landarbeiterkammer-Wahlordnung, LGBl Nr 91/2000, jeweils in der geltenden Fassung wird die Ausschreibung der Salzburger Landarbeiterkammer-Wahl 2025 durch die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 06.03.2025, LGBl Nr 26/2025 kundgemacht.
Die Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Landarbeiterkammer für Salzburg wird für die Zeit vom 6. Oktober 2025 bis zum 28. Oktober 2025 ausgeschrieben. Innerhalb dieser Frist haben die Wahlkuverts bei der Hauptwahlbehörde einzulangen.
Als allgemeiner Stichtag wird der 31. Juli 2025 festgesetzt. Dieser Stichtag ist auch für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses in der Land- und Forstwirtschaft im Land Salzburg maßgebend.