1. Gemäß §8 Abs4 Z2 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 – ROG 2009, LGBl. Nr. 30/2009 i.d.g.F., wird kundgemacht, dass der Entwurf der Änderung des Landesentwicklungsprogrammes acht Wochen lang beginnend ab Verlautbarung in der Salzburger Landeszeitung in der Abteilung 10 – Planen, Bauen, Wohnen des Amtes der Salzburger Landesregierung, in den Bezirkshauptmannschaften sowie in allen Gemeinden des Landes Salzburg während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht aufliegt. Der Entwurf der Änderung des Landesentwicklungsprogrammes inkl Erläuterungsbericht stehen auf folgender Internetseite zur Verfügung: Aktuelle Beteiligungsverfahren - Land Salzburg
2. Zum Entwurf der Änderung des Landesentwicklungsprogrammes können innerhalb der Auflagefrist begründete schriftliche Anregungen vorgebracht werden. Die Anregungen sind durch geeignete Unterlagen so zu belegen, dass eine einwandfreie Beurteilung möglich ist.
3. Die Anregungen sind schriftlich an folgende Adresse zu übermitteln (bevorzugt digital als E-Mail oder als bearbeitbares PDF-Dokument):
Land Salzburg
Abteilung Planen, Bauen, Wohnen
Referat 10/04
Postfach 527
5010 Salzburg
Email: raumplanung@salzburg.gv.at
Salzburg, 1.10.2024
Für die Landesregierung
DI Christine Itzlinger-Nagl