Kundmachung
1. Gemäß § 65 Abs 8 Z 1 Salzburger Raumordnungsgesetz 2009 - ROG 2009, LBGl. Nr. 30/2009 i.d.g.F., i.V.m. § 53 Salzburger Gemeindeordnung 2019, LGBl. Nr. 32/2020 i.d.g.F., wird kundgemacht, dass die Gemeindevertretung der Gemeinde Bruck a.d.Großgl.Str. am 01.12.2025 eine Änderung des Flächenwidmungsplanes für den Bereich „St.-Georgen-Straße - Hasenauer-Loitfellner“ GN 240/3T, 254T, 255T und 1025T KG St. Georgen einschließlich eines Bebauungsplanes der Grundstufe beschlossen hat. Zeitgleich wurde die Rückwidmung der GN 243/1T und 244T KG St. Georgen von Bauland (EW) in Grünland (GVG) beschlossen.
2. Der geänderte Flächenwidmungsplan einschließlich des Bebauungsplanes der Grundstufe liegt im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht während der Amtsstunden auf.
3. Diese Änderung des Flächenwidmungsplanes und der Bebauungsplan der Grundstufe treten mit dem auf den Beginn dieser Kundmachung folgenden Tag in Wirksamkeit.
Die Bürgermeisterin
Barbara Huber