Um die finanziellen Mehrbelastungen für das Heizen in der kalten Jahreszeit auszugleichen, werden Salzburger:innen mit einem einmaligen Zuschuss von € 250,00 unterstützt. Die Antragsfrist läuft von 1.1.2025 bis 30.9.2025. Einen Heizkostenzuschuss erhalten volljährige Personen mit eigenem Haushalt, die im Bundesland Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben und deren Nettoeinkommen je Haushalt die nachstehenden Einkommensgrenzen nicht überschreitet:
Einkommensgrenze 2024/2025:
- Alleinlebende, Alleinerzieherinnen, Alleinerzieher € 1.392,00
- Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragenen Partnerschaften € 1.820,00
Die Einkommensgrenze erhöht sich: - Für jedes Kind im Haushalt mit Familienbeihilfenbezug um € 385,00
- Für jedes Kind im Haushalt ohne Familienbeihilfenbezug um € 621,00
- Für jede weitere erwachsene Person im Haushalt um € 621,00
Bei unselbständigen Erwerbstätigen sowie Bezieher:innen von regelmäßigen Leistungen wie z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Krankengeld etc. wird das Einkommen des Vormonats der Antragstellung überprüft. Um eine schnellere Antragsbearbeitung zu gewährleisten, wird daher empfohlen, entsprechende Unterlagen direkt bei der Antragstellung hochzuladen. Das Ansuchen ist entweder online unter www.salzburg.gv.at/heizcheck oder im Bürgerservice der Gemeinde Bruck zu stellen.
Von der Förderung ausgenommen sind:
Hier finden Sie die aktuelle Förderrichtlinie, gültig ab 1. Jänner 2025. Die Frist für die Antragsstellung für den Heikostenzuschuss für das Jahr 2025 endet mit 30. September 2025.