Heizkostenzuschuss

Veröffentlichungsdatum26.11.2024Lesedauer< 1 MinuteKategorienGemeinde
euro

Für Bezieher:innen von Pensionen mit Ausgleichszulage bzw. Sozialhilfeempfänger:innen, welche den Richtsatz der Ausgleichszulagenpension nicht überschreiten, wird von der Gemeinde jährlich ein einmaliger Heizkostenzuschuss gewährt. Bedingung ist, dass die Antragsteller einen eigenen Haushalt führen. Die Beihilfe beträgt € 70,00 pro Jahr und kann im Dezember des jeweiligen Jahres im Bürgerservice des Gemeindeamts Bruck beantragt werden.

Bitte informieren Sie sich zusätzlich auch über den Heizkosten-Zuschuss des Landes Salzburg.