Allgemeine Bekanntmachung - Anberaumung einer mündlichen Verhandlung - Wassergenossenschaft Hausergraben

KalenderAushang: 29.04.2025
KalenderAbhang: 20.05.2025

ALLGEMEINE BEKANNTMACHUNG

ANBERAUMUNG EINER MÜNDLICHEN VERHANDLUNG

Sehr geehrte Damen und Herren!

Wir haben folgende Angelegenheit zu bearbeiten:

Wassergenossenschaft Hausergraben, vertr. durch Obmann Herbert Steger, Hauserdorfstraße 8, 5662 Bruck/Glstr.;

Ansuchen um wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung einer Forststraßen-Grabenquerung als Durchlass über den Hausergraben bei hm 15,5 im Bereich der Grundstücke GN 1048/1, 800/1 und 797/1, alle KG St. Georgen, einer Forststraßen-Grabenquerung als Durchlass über den unbenannten Nebengraben zum Hausergraben bei hm 15,5 im Bereich des Grundstücks GN 800/1, KG St. Georgen, und die Herstellung des Schotterfangs bei hm 15,5 als Geschieberückhaltebecken am Hausergraben im Bereich der Grundstücke GN 1048/1, 800/1, 797/2 und .167, alle KG St. Georgen, in der Gemeinde Bruck/Glstr. mit gleichzeitiger Überprüfung dieser bereits umgesetzten Maßnahmen.

Wir ersuchen Sie, als Beteiligter zur mündlichen Verhandlung zu kommen.

Ort: Gemeindeamt Bruck/Glstr., Raiffeisenstraße 6, 5671 Bruck/Glstr. 
Datum: Dienstag, 20. Mai 2025, um 10:45 Uhr

Bitte bringen Sie zur Verhandlung diese Verständigung mit. Hinweise auf sonst erforderliche Unterlagen finden Sie auf der Rückseite neben Ihrem Namen. Sie können selbst kommen oder einen Vertreter entsenden. Der Vertreter muss mit der Sachlage vertraut, voll handlungsfähig und bevollmächtigt sein. Ist der Vertreter ein Rechtsanwalt oder Notar, ersetzt die Berufung auf die Bevollmächtigung deren urkundlichen Nachweis. Von einer Vollmacht können wir allerdings absehen, wenn Sie durch Familienmitglieder (Haushaltsangehörige, Angestellte oder Funktionäre von Organisationen), die uns bekannt sind, vertreten werden und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht. Es steht Ihnen auch frei, gemeinsam mit Ihrem Vertreter zu kommen.

Sie können in folgende Pläne und sonstige Behelfe Einsicht nehmen:

  • Einreichunterlagen der Wildbach- und Lawinenverbauung, GBL Pinzgau, 5700 Zell am See

Ort der Einsichtnahme: Bezirkshauptmannschaft Zell am See, Stadtplatz 1, 3. Stock Zimmer 308 - Gruppe Umwelt/Forst

Zeit: Mo - Fr: 8:00 - 12:00 Uhr, Gemeinde 5671 Bruck a.d.Glstr.

Die Verständigung von der Anberaumung der Verhandlung hat gemäß § 42 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG zur Folge, dass Personen, die diese Verständigung rechtzeitig erhalten haben, ihre Stellung als Partei verlieren, wenn sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Hinweis: Wenn Sie jedoch glaubhaft machen, dass Sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Behörde Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben und sind von jener Behörde zu berücksichtigen, bei der das Verfahren anhängig ist. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt. 

Rechtsgrundlagen:
§§ 40 bis 44 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 - AVG 1991 idgF.

Wir weisen darauf hin, dass die Verhandlung – abgesehen von Ihrer persönlichen Verständigung – an der Amtstafel der Gemeinde 5671 Bruck/Glstr. sowie durch Verlautbarung unter der Internetadresse www.salzburg.gv.at/themen/bezirke/bh-zellamsee.htm unter „Bekanntmachungen“ kundgemacht wurde.

Als Antragsteller beachten Sie bitte, dass die Verhandlung in Ihrer Abwesenheit durchgeführt oder auf Ihre Kosten vertagt werden kann, wenn Sie die Verhandlung versäumen (Ihr Vertreter diese versäumt). Wenn Sie aus wichtigen Gründen - zB Krankheit oder Urlaubsreise - nicht kommen können, teilen Sie uns dies sofort mit, dass wir allenfalls den Termin verschieben können.


Für den Bezirkshauptmann:
Monika Holzer