Ab 1. Oktober gelten neue Regeln für E-Mopeds

Veröffentlichungsdatum27.09.2026Lesedauer1 Minute

Radweg-Verbot, Führerschein, Versicherung und Helmpflicht / Wichtig für Verkehrssicherheit

(LK)  Ab 1. Oktober 2026 gelten E‑Mopeds rechtlich wie Mopeds bis 45 km/h. Bisher teils als Fahrräder behandelt, gelten nun strengere Moped-Regeln. Fahrradwege dürfen nicht mehr damit benutzt werden. Zulassung, Versicherung, Nummerntafel, Helm und Führerschein werden Pflicht.

  • Strengere Regeln für E-Mopeds gelten ab Anfang Oktober.

Als E-Mopeds gelten einspurige, elektrisch angetriebene Zweiräder ohne Tretunterstützung. Künftig ist dafür ein mindestens ein Führerschein der Klasse AM und ein Alter von 15 Jahren nötig. Das Land Salzburg hat die neuen Regeln unter www.salzburg.gv.at/salzburg-rollt-sicher zusammengefasst.

Schnöll: „Mehr Verkehrssicherheit.“

„Mit den strengeren Regeln steigt die Sicherheit im Straßenverkehr. Vor allem Fahrradwege sind dann ausschließlich für Radlerinnen und Radler da. E-Mopeds darf man nur lenken, wenn man dafür ausreichend ausgebildet ist“, erläutert Landeshauptfrau-Stellvertreter Stefan Schnöll.

Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick

  • Zulassung durch KFZ-Prüfstelle und Eintragung in die Genehmigungsdatenbank COC (Fahrzeugdokumente) bzw. Einzelgenehmigung notwendig
  • Versicherung und Nummerntafel erforderlich
  • §57a Begutachtung („Pickerl“) regelmäßig
  • keine Nutzung von Radfahranlagen (Radwege und Radstreifen), sondern Fahrbahn benützen
  • Führerscheinpflicht: mindestens Klasse AM
  • Helmpflicht für Lenker und beförderte Personen
  • Verbandszeug mitführen

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Redaktion: Landes-Medienzentrum / LK_260927_60 (sm/mw)  

DatenquelleLand Salzburg
Veröffentlichungsdatum27.09.2026