Politik - Gemeindevorstehung zurück

Zuständigkeit der Gemeindevorstehung gemäß Salzburger Gemeindeordnung

Neben der Gemeindevertretung ist die Gemeindevorstehung das wichtigste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus dem Bürgermeister und weiteren Mitgliedern der Gemeindevertretung als Gemeinderäten. Der erste Gemeinderat führt die Bezeichnung "Vizebürgermeister".  Die Sitzungen der Gemeindevorstehung sind nicht öffentlich. Die Amtsperiode der Gemeindevorstehung beginnt durch die Ablegung des Gelöbnisses durch zwei Drittel ihrer Mitglieder und endet in der Regel mit Beginn der Amtsperiode der nachfolgenden Gemeindevorstehung.

Name des Gemeinderates Telefonkontakt Fraktion Name des Gemeinderates Telefonkontakt Fraktion
Bgm. Herbert Reisinger 0664/5130169 SPÖ Josef Niederegger 0664/3511611 SPÖ
Vizebgm. Mag. Karin Hochwimmer 0650/5018209 ÖVP Helmut Haslinger 0664/1528798 ÖVP
Mag. Josef Neudorfer 06545/6384 SPÖ Herbert Burgschwaiger 0664/2225268 SPÖ
Werner Margreiter 0676/7449693 ÖVP Josef Hann 0676/5957076 FPÖ