Politik - Bürgermeister zurück

Bgm Herbert ReisingerHerbert Reisinger
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Sprechstunden:
Montag 17:00 Uhr - 18:00 Uhr , Mittwoch in St. Georgen Feuerwehrhaus 16:30 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung

Zuständigkeit des Bürgermeisters

Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung vertritt der Bürgermeister die Gemeinde nach außen. Der Bürgermeister ist der Vorsitzende der Gemeindevertretung und der Gemeindevorstehung. In dieser Funktion beruft er die Sitzungen dieser Gemeindeorgane ein, erstellt die Tagesordnung, öffnet, leitet und schließt die Sitzungen und führt deren Beschlüsse durch. Darüber hinaus ist der Bürgermeister der Vorstand des Gemeindeamtes und ist Dienstvorgesetzter der Gemeindebediensteten.