
Herbert Reisinger
06545/7207-13
0664/5130169
E-Mail
Sprechstunden:
Montag 17:00 Uhr - 18:00 Uhr ,
Mittwoch in St. Georgen Feuerwehrhaus 16:30 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung
Zuständigkeit des Bürgermeisters
Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung
vertritt der Bürgermeister die Gemeinde nach außen.
Der Bürgermeister ist der Vorsitzende der
Gemeindevertretung und der Gemeindevorstehung.
In dieser
Funktion beruft er die Sitzungen dieser
Gemeindeorgane ein, erstellt die Tagesordnung, öffnet,
leitet und
schließt die Sitzungen und führt deren
Beschlüsse durch. Darüber hinaus ist der Bürgermeister
der Vorstand
des Gemeindeamtes und ist
Dienstvorgesetzter der Gemeindebediensteten.